Wir beraten Sie in Bezug auf erbrechtliche Fragestellungen. Wir klären zunächst Ihre erbrechtliche Stellung und informieren Sie sodann darüber, welche Schritte Sie als nächstes einleiten müssen / können. Erst wenn die erbrechtliche Stellung geklärt ist, können wir darüber informieren, welche Rechte und Pflichten auf Sie zukommen.
Pflichtteilsrecht
Gesetzliche Erben, also beispielsweise Söhne, Töchter, Ehegatten, die von dem Erblasser von der Erbfolge ausgeschlossen wurden, können ein so genanntes Pflichtteilsrecht geltend machen. Wir klären Sie darüber auf, wie hoch dieser Pflichtteilsanspruch ist und welche Ansprüche Sie als Pflichtteilsberechtigter gegenüber dem Erben haben. Auch als Pflichtteilsberechtigter ist es wichtig, so frühzeitig wie möglich tätig zu werden, und möglichst früh in Erfahrung zu bringen, woraus das Erbe überhaupt besteht. Auch hier stehen wir Ihnen mit der gebotenen Sachlichkeit sowohl für die außergerichtliche als auch für die gegebenenfalls notwendige gerichtliche Auseinandersetzung als Ihre Rechtsvertreter zur Verfügung. Gleichzeitig verfolgen wir in geeigneten Fällen stets das Ziel, durch eine Einigung eine etwaige Streitigkeit beizulegen.
Erbauseinandersetzung
Häufig passiert es, dass mehrere Personen eine Erbengemeinschaft bilden. Dabei kommt es meist dann zu Streitigkeiten, wenn einer der Miterben die Miterbengemeinschaft auflösen will. Hier ist ein planvolles Vorgehen erforderlich, um Ihre rechtlichen Ansprüche im Zusammenhang mit der Auseinandersetzung der Miterbengemeinschaft gegebenenfalls auch gerichtlich effektiv durchsetzen zu können. In geeigneten Fällen wird auch bei Fragen der Erbauseinandersetzung zunächst geprüft, inwieweit eine einvernehmliche Regelung erzielt werden kann oder sollte.
Testament
Wir beraten Sie gerne in allen Fragen der Testamentsgestaltung. Ausschlaggebend dabei ist für uns Ihr persönlicher Wunsch. Wir gehen individuell auf Ihre Verhältnisse und Zielvorstellungen ein und beraten Sie aus juristischer Sicht dahingehend, wie Sie diese Wünsche juristisch umsetzen können.
Patientenverfügung, Betreuungsverfügung und Vorsorgevollmacht
Aktuell sind insbesondere Fragen der Patientenverfügung und der Vorsorgevollmacht von immer wachsender Bedeutung. Die meisten Menschen möchten für den Fall vorsorgen, dass sie durch einen Unglücksfall oder durch einen Krankheitsfall nicht mehr in der Lage sind, selbst Entscheidungen zu treffen. Hier gibt es zahlreiche Gestaltungsmöglichkeiten, die wir wiederum jeweils auf Ihre individuellen Verhältnisse und Wünsche abstimmen und entsprechend dokumentieren können. Wir tun alles dafür, dass Ihre Wünsche juristisch abgesichert auch durchgesetzt werden, wenn Sie nicht mehr in der Lage sein sollten, eigene Entscheidungen zu treffen.
Erbrecht international
Aufgrund der häufigen Schnittstellen zwischen dem Familienrecht und dem Erbrecht verfügen wir über weitreichende Erfahrung im Bereich auch des internationalen Erbrechts. Dies ist dem Umstand geschuldet, dass die Dezernatsleiterin des Familienrechts Frau Rechtsanwältin Daniela Geyr im Rahmen des Familienrechts schwerpunktmäßig Fälle mit internationalem Bezug betreut und immer mehr erbrechtliche Fälle zwischenzeitlich ebenfalls einen internationalen Bezug aufweisen.
In den letzten Jahren sind die juristischen Fragen im Zusammenhang mit dem Erbrecht mit internationaler Berührung stetig gestiegen. Es häufen sich die Fälle, in welchen potenzielle Erblasser Immobilien im Ausland erwerben oder gemischt nationale Ehen eingehen oder auch nur ihren gewöhnlichen Aufenthalt ändern. In alle diesen Fragestellungen gilt es zu klären, welche Rechtsordnung überhaupt anwendbar ist, um hier nachvollziehen zu können, ob und gegebenenfalls welche Ansprüche und vor allem vor welchem Gericht durchgesetzt werden können. Auch diesbezüglich ist seit dem 17.08.2015 allerdings eine erhebliche Erleichterung durch die durchgeführte Rechtsreform eingetreten. Fragen Sie uns, wir geben Ihnen sachliche und kompetente Antworten.
Externe Inhalte
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