G E Y R P A R T N E R 
R e c h t s a n w ä l t e

Seniorenrecht


Unsere Kanzlei widmet sich mit diesem Rechtsgebiet schwerpunktmäßig dem immer größer werdenden Interesse unserer Mandantschaft, in allen rechtlichen Fragestellungen rund um das Rentenalter kompetent und verständlich beraten und vertreten zu werden. 
Immer mehr Menschen leben länger. Dies wirft Fragen auf – nicht nur für die Senioren selbst, sondern auch für die Familienangehörigen, insbesondere die Kinder. Wir helfen Ihnen dabei, rechtzeitig alle rechtlichen Vorkehrungen zu treffen, um diesen Lebensabschnitt nach Ihren Wünschen vorzubereiten und zu gestalten. 
Die hiermit zusammenhängenden vielfältigen Fragestellungen umfassen verschiedene Rechtsgebiete. Genau hier setzt das von allen Rechtsanwälten unserer Kanzlei interdisziplinär betriebene Rechtsgebiet Seniorenrecht an. Herr Rechtsanwalt Dr. Marco Geyr (Arbeitsrecht und Gesellschaftsrecht), Frau Rechtsanwältin Katharina Zumfeld (Erbrecht und Zivilrecht) und Frau Rechtsanwältin Katrin Hofmann (Familienrecht) beleuchten im Team alle für Sie rechtlich relevanten Aspekte des Älterwerdens. Hierbei erfolgt die Bearbeitung stets maßgeschneidert auf Ihren Fall.


Rechtliche Absicherung im Alter – welche Verträge brauche ich?

Mit dem Alter verändern sich die Bedürfnisse und Wünsche. Viele langjährige vertragliche Bindungen entsprechen diesen dann häufig nicht mehr. Wir sichten gerne Ihre vertraglichen Verpflichtungen und erörtern mit Ihnen, welche Verträge Sie tatsächlich benötigen und welche weiteren Verträge sinnvollerweise zusätzlich abgeschlossen werden sollten.


Erwerbsunfähigkeitsrecht / Schwerbehindertenrecht

Sie sind noch erwerbstätig und möchten sicherstellen, dass für die Zeit nach Renteneintritt alles nach Ihren Wünschen geregelt und vorbereitet ist? Wir analysieren auf der Grundlage Ihres Arbeitsvertrages und Ihrer persönlichen Verhältnisse, ob Altersteilzeit, Vorruhestand oder andere Modelle für sie in Frage kommen. Wir stehen Ihnen beratend und gestaltend zur Seite und klären Sie über die jeweiligen Folgen auf. Wir vertreten Sie auf Wunsch gerne gegenüber Ihrem Arbeitgeber und finden die für Sie maßgeschneiderte Lösung. Wir betreuen gerne für Sie auch die notwendigen Verfahren gegen Rentenversicherungs– und Sozialversicherungsträger, um Rentenansprüche oder sozialrechtliche Ansprüche durchzusetzen. Wir helfen Ihnen, den richtigen Grad der Schwerbehinderung feststellen zu lassen und die hieraus resultierenden Ansprüche geltend zu machen. Diese Fragen sind sowohl für Arbeitnehmer als auch für Selbstständige von weitreichender Bedeutung und erfordern im Einzelfall nicht nur die juristische Kompetenz, sondern auch ein darauf beruhendes taktisches Vorgehen. Wir verfügen über die entsprechende Erfahrung und liefern Ihnen die Informationen, die Sie benötigen, um selbst entscheiden zu können!


Vermögensverfügung vor Pflegebedürftigkeit und Heimunterbringung

Mit zunehmendem Alter häufen sich die Fragen, was mit dem eigenen Vermögen etwa bei eintretender Pflegebedürftigkeit passieren soll. Wann ist es sinnvoll, Immobilien oder Unternehmen auf die nachfolgende Generation zu übertragen oder größere Geldgeschenke zu machen? Häufig wird hierbei die eigene Absicherung vernachlässigt, so dass nicht erwünschte Folgen eintreten. Wir informieren Sie darüber, welche Alternativen Sie haben, um für diesen Fall gut vorbereitet zu sein. Wir sagen Ihnen, welche Risiken zu beachten sind und wie Sie sich Ihren Wünschen entsprechend am besten absichern können. Hier spielen insbesondere erbrechtliche Fragestellungen eine Rolle. Wir informieren sie darüber, ob beispielsweise eine Vermögensübertragung noch zu Lebzeiten oder vielleicht die Errichtung eines Testamentes ratsam ist. Eigene Entscheidungen können hierüber können sie nur solange treffen, wie Sie selbst noch geschäftsfähig sind, also rechtlich in der Lage sind, Entscheidungen zu treffen. Es ist also notwendig, rechtzeitig zu handeln. Mit diesen Entscheidungen können sie auch entscheidend beeinflussen, ob und gegebenenfalls in welchem Umfang Vermögen oder Einkommen für die Finanzierung der Pflege- und / oder Heimkosten einzusetzen sind. Es lohnt sich – auch für Kinder von Betroffenen – früh genug tätig zu werden!


Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung

Sie möchten für den Fall, dass Sie Ihre Angelegenheiten nicht mehr selbst regeln können, vorsorgen? Durch eine Vorsorgevollmacht haben Sie bereits jetzt die Möglichkeit, eine Person zu benennen, die alle oder auch nur einzelne Bereiche Ihrer rechtlichen Vertretung für Sie ausüben kann, für den Fall, dass Sie hierzu nicht mehr in der Lage sein sollten. Hierbei kann individuell festgelegt werden, welche Rechte diese Person bekommen soll.

Durch eine Betreuungsverfügung besteht für Sie sogar die Möglichkeit, im Falle der Notwendigkeit einer rechtlichen Betreuung, die durch ein Betreuungsgericht angeordnet wird, dem Gericht Vorgaben dazu zu machen, welche Personen es als Betreuer bestellen soll oder auch nicht.


Patientenverfügung

Sie möchten Ihren Verwandten die schwere Entscheidung abnehmen, wenn sich die Frage stellt, inwieweit bei einer lebensbedrohlichen Erkrankung seitens der Ärzte mit Ihrem Leben umgegangen werden soll? Hier hilft nur eine Patientenverfügung. Sie können für alle Stadien einer ärztlichen Behandlung im Falle einer schwerwiegenden Erkrankung festlegen, ob Ihnen noch Nahrung zugeführt werden soll, welche lebenserhaltenden Maßnahmen angewendet werden sollen und auch, wann Ihr Leben selbstbestimmt enden wird. Bei der Erstellung einer solchen Verfügung stehen wir Ihnen gerne beratend und umsetzend zur Seite, um rechtlich abzusichern, dass Ihre Wünsche respektiert werden.


Altenpflege

Sie oder ein Ihnen nahestehender Verwandter wird pflegebedürftig oder ist es bereits? Sie begehren Pflegeleistungen wie z.B. Pflegegeld? Trotz entsprechenden Antrags und einer Begutachtung wird Ihnen das Pflegegeld nicht gewährt: Auch dann sind Sie bei uns richtig!

Wir prüfen die Bescheide der die Pflegeleistung festsetzenden Krankenkassen und sorgen mithilfe einer Nachbegutachtung seitens des MDK oder auch durch ein gerichtliches Sachverständigengutachten dafür, dass Sie die Leistungen erhalten, die Ihnen aufgrund Ihrer Pflegebedürftigkeit zustehen. Wir prüfen Verträge und Abrechnungen sowie alle weiteren rechtlichen Fragen im Zusammenhang mit Pflegdiensten und Pflegeeinrichtungen und setzen auf Wunsch Ihre Ansprüche durch oder wehren gegnerische Ansprüche ab.


soziale Hilfen/Sozialhilfe (SGB XII)

Sie waren ein ganzes Leben lang erwerbstätig und haben immer Ihren Lebensunterhalt aus eigenen Mitteln finanziert? Und dennoch reicht Ihre Rente nicht aus, um den Ruhestand würdevoll genießen zu können? Wir sagen Ihnen, welche Ansprüche Sie in diesen Fällen geltend machen können. Häufig betreuen wir aber auch Fälle, in denen die beteiligten Behörden oder andere Stellen falsche Entscheidungen über die Altersrente oder die sogenannten Grundsicherung treffen. Wir überprüfen das für Sie und verhelfen Ihnen außergerichtlich wie gerichtlich zu Ihrem Recht.


Unterhaltsregress/Elternunterhalt

Wenn die eigenen Mittel nicht ausreichen, um im Alter die erforderlichen Pflegeleistungen oder die Unterbringung in einem Pflegeheim zu finanzieren, stehen Ihnen soziale Hilfen zur Verfügung. Wenn der Sozialstaat in diesen Fällen Geldleistungen erbringt, prüft es, ob der Betroffene Unterhaltsansprüche geltend machen kann, z. B. gegen die eigenen Kinder. Soweit solche Ansprüche bestehen, gehen diese auf die Behörde über, so dass diese dann etwaige Unterhaltsansprüche wie eigene Ansprüche meist gegenüber den Kindern geltend machen kann. Im Rahmen des Elternunterhaltes haben die erwachsenen, unterhaltspflichtigen Kinder allerdings weitreichende Abwehrmöglichkeiten, was vielen betroffenen Kindern nicht bekannt ist. So steht Ihnen ein relativ hoher Selbstbehaltsbetrag zu und es werden weitaus mehr und höhere Verbindlichkeiten berücksichtigt, als dies beispielsweise beim Kindesunterhalt oder Ehegattenunterhalt der Fall ist. Eine rechtliche Beratung ist in den meisten Fällen bares Geld wert! Wir verfügen über eine nunmehr langjährige Erfahrung bei der Betreuung von Elternunterhaltsmandaten. Wir führen die Unterhaltsberechnung durch und wehren gegebenenfalls unrechtmäßige Unterhaltsansprüche der handelnden Behörde ab. Außerdem beraten wir Sie vorsorgend, wenn Sie sich rechtzeitig gegen eine Inanspruchnahme in Bezug auf Elternunterhaltsansprüche absichern möchten.



 
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