G E Y R P A R T N E R
  R  e   c   h  t  s  a  n  w  ä  l  t  e 


Dr. Marco Geyr

Rechtsanwalt
Fachanwalt für Arbeitsrecht
Geschäftsführender Gesellschafter




Zur Person

  • Rechtsanwalt seit dem Jahr 2001
  • Fachanwalt für Arbeitsrecht seit 2004
  • Promotion im internationalen Arbeitsrecht (Deutschland/ USA)
  • vorherige Tätigkeiten als Rechtsanwalt in Mönchengladbach, Düsseldorf und Berlin. Bundesweite Mandatsbearbeitung.

Rechtsreferendariat am Landgericht Mönchengladbach
Studium der Rechtswissenschaften an der Heinrich-Heine-Universität in Düsseldorf, Fernuniversität Hagen, University of California at Davis (USA) und University of California at Berkeley (USA)

Rechtsanwalt Dr. Geyr berät und vertritt Arbeitgeber, leitende Angestellte, Führungskräfte und Arbeitnehmer sowie Betriebsräte und deren Mitglieder gegnerunabhängig und zielorientiert in allen Bereichen des individuellen und kollektiven Arbeitsrechts.

Eine besondere Expertise liegt in der Beratung und Vertretung bei Einigungsstellen und Verhandlungen über einen Sozialplan/ Interessenausgleich bei Betriebsänderungen und Massenentlassungen.

Er hält regelmäßig als Referent arbeitsrechtliche Fachvorträge.








Anwaltliche Tätigkeit

  • Arbeitsrecht
  • Wirtschaftsrecht
  • Handels- und Gesellschaftsrecht


Sprachkenntnisse

  • Deutsch
  • Englisch
  • Französisch


 
 
 
 
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