G E Y R P A R T N E R
  R  e   c   h  t  s  a  n  w  ä  l  t  e 



Unsere Rechtsgebiete

Wir beraten und vertreten unsere Mandanten bundesweit in allen Fragestellungen zu den nachfolgend aufgelisteten Rechtsgebieten:





Arbeitsrecht

Unser Fachanwalt ist Ihr kompetenter und verlässlicher Ansprechpartner und vertritt Sie sowohl als Arbeitgeber als auch als Arbeitnehmer. Beim Arbeitnehmerschutz vertritt ein spezialisierter Rechtsanwalt für Arbeitsrecht die Interessen eines Angestellten, der sich vom Arbeit gebenden Betrieb nachteilig behandelt sieht.

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Erbrecht

Ihr Rechtsanwalt für Erbrecht ist Experte für alle Fragen rund um den Nachlass eines verstorbenen Menschen. Wir beraten künftige Erblasser noch bevor der Erbfall eintritt, damit diese ihren Nachlass rechtzeitig eindeutig und richtig regeln können. Nach Eintritt des Erbfalls unterstützen wir unsere Mandanten auch gerichtlich.

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Familienrecht

GEYRPARTNER Rechtsanwälte ist Ihre Kanzlei mit Spezialisierung auf das Familienrecht. Als Teilgebiet des Zivilrechts regelt es die Rechtsverhältnisse zwischen Eheleuten, Lebens­partner­schaften und Familien. Unser Rechtsanwalt für Familien­recht vertritt Ihre Interessen unter anderem bei der Aufstellung eines Ehe­vertrags, bei der Scheidung uvm.

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Allgemeines Zivilrecht

Als spezialisierte und erfahrene Rechtsanwälte im Bereich Zivilrecht stehen wir Ihnen fachkompetent und unterstützend zur Seite und setzen Ihre Ansprüche durch oder wehren Ansprüche von Dritten gegen Sie ab (z. B. Schmerzensgeldanspruch oder Schadens­ersatzanspruch, Schadens­ersatz bei Nicht­erfüllung etc.)

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Wir haben langjährige Expertise und Erfahrung bei der Vertretung von Mandanten aller Art in diesen Bereichen.

Wir verstehen uns als moderner Dienstleister.

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